Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spree Fiber GmbH
1. Allgemeines
Jeder Vertrag mit Spree Fiber GmbH kommt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, werden nicht Vertragsbestandteil, dies gilt auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Vorbehalt
Bei von uns nicht verschuldetem Leistungsverzug sind wir berechtigt, abweichend von Ihrer Bestellung geänderte oder angepasste Produkte zu liefern, soweit die Funktionstauglichkeit dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Uns bleibt das Recht zur Teillieferung und deren einzelner Fakturierung ausdrücklich vorbehalten. Falls eine Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar sein sollte, behalten wir uns vor, diese nicht zu erbringen und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
3. Preise
Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren Preislisten, elektronischen Medien, Printmedien und dergleichen sind freibleibend. Unsere Preise gelten grundsätzlich zuzüglich Versand und Versicherungskosten sowie Steuern. Bei Bestellungen aus dem Ausland und Lieferungen dorthin gelten unsere Preise exklusive Umsatzsteuer. Ausnahme sind Lieferungen innerhalb der EU, sofern bei der Bestellung durch den Empfänger keine USt-ID-Nummer angegeben wird. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Währungsschwankungen, geänderte Zölle oder Steuern sowie Preisänderungen der Vorlieferanten eintreten. Bei Wartungs- und Serviceverträgen richtet sich die Vergütung nach der geleisteten Arbeitszeit zuzüglich der Zeit für An- und Abfahrt sowie aller anfallenden Spesen und Reisekosten. In unseren abgedruckten Preisen ist kein Anspruch auf Support enthalten. Sie haben jedoch die Möglichkeit einen kostenpflichtigen Service- oder Wartungsvertrag abzuschließen.
4. Zahlungs- und Lieferbedingungen
Mangels abweichender Vereinbarung liefern wir zunächst grundsätzlich gegen Nachnahme (bar) oder Vorkasse (Banküberweisung). Die Lieferung gegen offene Rechnung ist nur dann möglich, wenn unser Kreditversicherungs-Partner ein ausreichendes Kreditlimit zu unseren Gunsten zum Zeitpunkt der Lieferung bestätigt. Ein vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand von uns zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Ein Liefertermin kann sich auf Grund von zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbaren Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z. B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung von behördlichen Genehmigungen, Arbeitskämpfe, Rohstoffmangel etc., verschieben. Eine Schadensersatzpflicht unsererseits für die verzögerte Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Export
Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Sie verpflichten sich, diese Bestimmungen zu beachten. Gemäß den vorstehend aufgeführten Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte Nutzer oder in definierte Länder oder an Nutzer geliefert oder lizenziert werden, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder Völkermord verwickelt sind. Ihnen ist bekannt, dass die Exportkontrollvorschriften abhängig von den erworbenen Waren unterschiedliche Beschränkungen vorsehen und regelmäßig geändert werden und Sie erklären, vor jedem Export oder Reexport der Produkte die jeweils aktuellen Vorschriften zu beachten.
6. Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang erfolgt bei Lieferungen von uns mit dem Verlassen, bei Rücksendungen an uns mit der Annahme der Sache in unserem Lager in der Carl-von-Ossietzky-Str. 21 in 14471 Potsdam.
7. Gewährleistung und Haftung
Die gelieferte Ware muss von Ihnen unmittelbar nach Empfang auf Unversehrtheit, Vollständigkeit, Mängel und Vertragsübereinstimmung überprüft werden. Erfolgt innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware keine Beanstandung, gilt die Ware als genehmigt. Im Gewährleistungsfalle behalten wir uns das Recht zu zweimaliger Nachbesserung jeweils innerhalb einer Frist von 2 Wochen vor. Schlagen beide Nachbesserungsversuche fehl, haben Sie das Recht, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Die in Beschreibungen veröffentlichten Merkmale der Waren sind keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne, sondern der Versuch, Ihnen alle allgemein publizierten Informationen zugänglich zu machen. Ist im Einzelfall von uns eine Eigenschaft der Ware zugesichert worden, so erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusicherung nicht auf Mangelfolgeschäden, die von dieser Zusicherung nicht umfasst sind. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, u. a. für mittelbare Schäden, für Mangelfolgeschäden sowie für entgangenen Gewinn. Wir gewährleisten für alle Hardwareprodukte, sofern Sie nicht als gebraucht oder refurbished verkauft wurden, 2 Jahre, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet sind oder zugesicherter Eigenschaften entbehren. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller treten wir ab. Für eine Verlängerung der Gewährleistungsansprüche gegen uns bedarf es einer gesonderten, von uns schriftlich unterzeichneten Vereinbarung.
8. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung
Bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus den geschlossenen Verträgen verbleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum. Die Vorbehaltsware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden. Sie treten uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert wurde. Die Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch Sie wird stets für uns vorgenommen. Im Fall der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Umbildung der Vorbehaltsware entsteht im Verhältnis der Rechnungswerte der verwendeten Waren unser Miteigentum an der neu entstandenen Sache. Sie sind nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware berechtigt, bevor unsere Forderungen vollständig beglichen wurden. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware müssen Sie für die Wahrung unserer Rechte Sorge tragen und uns unverzüglich benachrichtigen. In einem solchen Fall und bei Zahlungsverzug haben wir das Recht zum Betreten der Räume des Erwerbers, um im Rahmen der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware an uns nehmen zu können.
9. Zahlungsverzug
Unsere Forderungen werden an dem auf der Rechnung ausgewiesenen Datum zur Zahlung fällig. Nach Eintritt der Fälligkeit geraten Sie, ohne dass es einer Mahnung bedarf, automatisch in Verzug. Ihre Geldschuld ist während des Verzugs mit 2% je Monat des geschuldeten Betrages zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadens behalten wir uns vor.
10. Wahrung der Rechte Dritter
Bei Software erwerben Sie lediglich das Nutzungsrecht an der gekauften Software. Die Lizenzbedingungen des Herstellers sind nach dem Öffnen der versiegelten Verpackung bzw. bei Benutzung unversiegelter Datenträger für den Erwerber rechtsverbindlich gültig. Es dürfen keine Kopien von Software oder Dokumentationen angefertigt werden, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist. Der Vertragspartner trägt bei Installationen für Lizenzierung nicht Rechnung.
11. Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Mit einer Bestellung erteilen Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der uns im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Durchführung oder Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Sie erteilen ferner Ihr Einverständnis damit, dass wir die erhaltenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes bis zu einem etwaigen schriftlichen Widerruf durch Sie nutzen und weitergeben dürfen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Berlin, für Lieferungen, soweit nicht anders vereinbart, unser Lager in der Carl-von-Ossietzky-Str. 21 in 14471 Potsdam. Der Gerichtsstand ist Potsdam. Wir sind jedoch auch berechtigt, einen Rechtsstreit an Ihrem Wohnsitzgericht zu führen.
13. Anwendbares Recht
Alle mit uns geschlossenen Verträge und ihre Durchführung unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sind ausgeschlossen, soweit zulässig.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages.
15. Verschiedenes
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.